DAS KLEINGEDRUCKTE - unsere AGBs


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen sowie Werkstattleistungen von SIEMONEIT RACING Stefan Siemoneit (nachfolgend SIEMONEIT RACING genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal, ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn SIEMONEIT RACING ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn SIEMONEIT RACING diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von SIEMONEIT RACING, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§ 3 Angebot und Annahme

Die Angebote von SIEMONEIT RACING sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch SIEMONEIT RACING bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn SIEMONEIT RACING sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch SIEMONEIT RACING. In Folge des besonderen Charakters der Leistungen von SIEMONEIT RACING umfaßt die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.

§ 4 Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von SIEMONEIT RACING werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als  technische Daten Veränderungen unterliegen, da SIEMONEIT RACING stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiter zu entwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von SIEMONEIT RACING nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für SIEMONEIT RACING keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, SIEMONEIT RACING über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.

§ 5 Preise

Preise gelten brutto ab SIEMONEIT RACING zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 2 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen und –Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von SIEMONEIT RACING.

§ 6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber SIEMONEIT RACING und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei SIEMONEIT RACING anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dem entsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung mit Übernahme des Fahrzeuges von der Werkstatt von SIEMONEIT RACING als vertragsgemäß abzunehmen, es sei denn, daß er bei der Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann SIEMONEIT RACING als Standgeld gemäß §1419 ABGB die ortsüblichen Einstellgebühren für das Fahrzeug berechnen.

§ 7 Lieferung- Lieferfristen

Die von SIEMONEIT RACING dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. SIEMONEIT RACING kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.

§ 8 Versand und Gefahrübergang

Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt SIEMONEIT RACING die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt SIEMONEIT RACING vorbehalten. Bei der Auswahl des Versandunternehmens haftet SIEMONEIT RACING nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

§ 9 Besondere Hinweise – Abnahme

Soweit durch Leistungen von SIEMONEIT RACING oder den Einsatz von Produkten von SIEMONEIT RACING Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KfZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. SIEMONEIT RACING übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritten, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 10 Besondere Hinweise – Gewährleistung 

1. Sind von uns gelieferte Teile mangelhaft, behalten wir uns vor, diese durch Neue zu ersetzen oder nachzubessern. Diese Gewährleistung ist - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - auf 6 Monate ab Übergabe für den Verbraucher befristet. Voraussetzung für die Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn 

a. der Verbraucher bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat;

b. die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennsportteile (die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind) beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Lieferungen von Turboladern oder deren Reparatur, welche für Tuning oder Rennsportzwecke verwendet werden/wurden, erfolgen grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei telefonischen Bestellungen reicht der Hinweis auf diese AGBs aus. 

Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen, sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. 

2. Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Gewährleistungsansprüche gelten nur zwischen dem Verbraucher und Stefan Siemoneit (Siemoneit Racing). Eine Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden ist grundsätzlich - wenn nicht schriftlich anders vereinbart - ausgeschlossen. Steht diese Regelung in Konflikt mit einem Anspruch, so bleibt diese Regelung unberührt. Es fallen hierbei die Regelungen nach §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie die Rügepflicht nach §377 HGB an. 

3. Für von uns ausgelieferte Neufahrzeuge übernehmen wir Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ohne km-Begrenzung ab dem Tage der Auslieferung. Die Gewährleistung umfasst die Teile, die - abweichend von der Serienfertigung - Gegenstand des Austauschs oder der Bearbeitung waren und darüber hinaus Teile des Fahrwerks und der Kraftübertragung. Für leistungssteigernde Maßnahmen an Gebrauchtfahrzeugen gelten die Kraftfahrzeug-/ Reparaturbedingungen - empfohlen vom Zentralverband des KFZ-Handwerks, Bonn - (werden auf Wunsch von uns zugesandt), jedoch erstreckt sich unsere Gewährleistung hier nur auf die von uns verbauten oder bearbeiteten Teile des Fahrwerks und der Kraftübertragung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des fehlerhaften Teils. Wir haften nicht für Folgeschäden (materieller oder immaterieller Art) oder für Schäden die durch Überbeanspruchung entstanden sind. Ebenfalls haften wir nicht für erhöhten Verschleiß oder für defekte an Verschleißteilen.

4. Bestellte Software oder elektronische Leistungssteigerungen und Verbrauchsoptimierungen werden auch von Reseller/Wiederverkäufer im Voraus bezahlt und sind nicht mehr von Stefan Siemoneit, Siemoneit Racing umzutauschen, rückzusenden oder gegen Geldleistung zurückzunehmen. Bei der elektronischen Leistungssteigerung bieten wir Rücknahme ausschließlich bei Einbau durch uns und unser Personal an. Speziell gefertigte Leistungssteigerungen und Verbrauchsoptimierungen sind vom Umtausch oder Wandlung ebenfalls ausgeschlossen. Es gelten bei allen unseren elektronischen Artikeln Urheberrechtgesetze und Datenschutzrechte. Die Inhalte der elektronischen Datenträger bleiben auch nach dem Verkauf unser Eigentum. 

5. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung sowie mangelhafte Wartung zurückzuführen sind, z.B. fahren ohne oder mit zu wenig oder falschem Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden. 

6. Die Gewährleistung erlischt wenn

a. die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden oder deren Nachweis nicht erbracht werden kann,

b. die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden,

c. die Ware mit von uns nicht genehmigter Soft- oder Hardware benützt wird,

d. das Fahrzeug/ die Ware bei Wettbewerbsfahrten oder fahrten mit Motorsport-Charakter eingesetzt wird,

e. das Fahrzeug/ die Ware in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert / ausgelesen oder kopiert wird. 

Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.

§ 11 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, daß die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt SIEMONEIT RACING den Besteller davon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann SIEMONEIT RACING den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von SIEMONEIT RACING. Solange von SIEMONEIT RACING ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von SIEMONEIT RACING, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von SIEMONEIT RACING unzulässig.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf SIEMONEIT RACING zu übertragen. Kommt der Vertragsparten dieser Verpflichtung nicht nach, kann SIEMONEIT RACING die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten.

Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, daß diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. 
Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist dies SIEMONEIT RACING unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.

§ 13 Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch SIEMONEIT RACING die Reparatur des Fahrzeuges durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der AGB oder spät. 8 Tage nach Benachrichtigung in Bar bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug ist SIEMONEIT RACING berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont zu berechnen, es sei denn, durch SIEMONEIT RACING oder den Kunden wird der Nachweis erbracht, daß tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von SIEMONEIT RACING erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann SIEMONEIT RACING die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen, insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgeltes, es sei denn, SIEMONEIT RACING kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Daneben steht SIEMONEIT RACING das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgeld ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von SIEMONEIT RACING gelangt ist, steht SIEMONEIT RACING wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. SIEMONEIT RACING ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte SIEMONEIT RACING bekannte Adresse des Bestellers.

§ 15 Urheberrechte/Unterlagen 

Auf den von SIEMONEIT RACING gelieferten Gegenständen, insbesondere Tuningchips / Tuningdatensätzen mit optimierter Motorsteuersoftware, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat SIEMONEIT RACING die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 7500 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert SIEMONEIT RACING ohne Gefahrübernahme ein.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Stade. Bei Verträgen mit nicht ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich das deutsche Recht.

§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.